1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 -
2. Im Umfang der Aufhebung sowie hinsichtlich des Antrags auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs wird die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Oktober 2015 -
3. Im Übrigen ist die Beklagte des eingelegten Rechtsmittels der Revision verlustig.
4. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 % zu tragen.
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