1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. November 2021 - 10 Sa 68/21 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Klägerin und die Beklagte zu 2. streiten in der Revisionsinstanz darüber, ob zwischen ihnen infolge unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der ursprüngliche Beklagte zu 1. wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2020 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der W mbH (Schuldnerin) bestellt. Die Klägerin war seit dem 5. Januar 2015 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 20. April 2015 bei der Schuldnerin, die über keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte, als Flugbegleiterin zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst iHv. zuletzt 2.486,97 Euro beschäftigt.
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