Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.11.2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Nach Rücknahme der Berufung gegenüber dem Beklagten zu 1) streiten die Parteien im Berufungsrechtszug zuletzt noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klagepartei aufgrund eines Betriebsübergangs oder aber aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung mit der Beklagten zu 2) (fort-) besteht.
1. 2.
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