Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger ist Inhaber und Betreiber in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (eV) einer zur Versorgung von Versicherten der sozialen Pflegeversicherung zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung. Er begehrt die Aufhebung und hilfsweise Feststellung, dass der von den Beklagten erteilte Maßnahmebescheid vom 15.7.2011 rechtswidrig war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|