Die Revision der Klägerin gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 8. November 2016 (
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten über die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen für die Quartale I/2009 bis IV/2009.
Die Klägerin ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), die in den streitbefangenen Quartalen aus den beiden Fachärzten für Urologie Dr. H. und Dr. W. bestand. Sie sind in F. zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen.
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