BSG - Urteil vom 16.12.2015
B 6 KA 5/15 R
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 26.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 KA 127/11
SG Hannover, vom 10.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 65 KA 557/09

Parallelentscheidung zu BSG - B 6 KA 19/15 R - v. 16.12.2015

BSG, Urteil vom 16.12.2015 - Aktenzeichen B 6 KA 5/15 R

DRsp Nr. 2016/4239

Parallelentscheidung zu BSG - B 6 KA 19/15 R – v. 16.12.2015

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer vertragsärztlichen Zulassung mit halbem Versorgungsauftrag.

Der 1962 geborene Kläger ist Facharzt für Transfusionsmedizin. Er ist als Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit an der Medizinischen Hochschule H. (MHH) tätig und Direktor des dortigen Instituts für Transfusionsmedizin. Er wurde wiederholt - jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren und für näher bezeichnete transfusionsmedizinische Leistungen - zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt.

Im Rahmen seiner Tätigkeit als Hochschulprofessor ist er nach den Feststellungen des LSG ca 30 bis 35 Stunden pro Woche tätig. Für seine ärztlichen Leistungen im Rahmen seiner Ermächtigung bringt er 15 bis 20 Stunden wöchentlich auf.