Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14 188 Euro festgesetzt.
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Zwischen dem als Hausarzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Kläger und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) sind die Mitteilung zur Höhe des Regelleistungsvolumens (RLV) und die Rechtmäßigkeit des Honorarbescheides für das Quartal I/2010 umstritten.
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