Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des SchleswigHolsteinischen Landessozialgerichts vom 30. November 2018 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1800 Euro festgesetzt.
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