Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. April 2019 (L
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In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit geht es dem Kläger um die Feststellung, dass die Beklagte seinen Widerspruch vom 23.9.2015 gegen das Ergebnis einer von der Beklagten für den Prüfzeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2013 durchgeführten Betriebsprüfung bei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist sachlich beschieden habe.
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