Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Februar 2019 - L
Der Antrag des Klägers, ihm für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt H., U., beizuordnen, wird abgelehnt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
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