Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. April 2018 - L
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 17.4.2018 ist zulässig, soweit er mit ihr eine Verletzung von § 60 SGG und zugleich einen Verstoß gegen das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art 101 Abs 1 Satz 2 GG hinreichend bezeichnet hat (§ 160a Abs
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|