I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht und auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch, die auf dem vom Beklagten seit dem Jahr 2010 betriebenen Online-Auftritt ### abrufbar waren.
Der Kläger ist ein Investor, der an zahlreichen Unternehmen beteiligt ist. Dazu zählen unter anderem folgende Gesellschaften: ### (vormals ### bzw. ###; im Folgenden: ###), ### (vormals ###), ###, ###, ###, ###, ###.
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