Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. November 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung von Versorgungsbezügen zum 01. Juli 2015.
Die Klägerin war in der Zeit vom 01. Juni 1974 bis zum 31. Mai 2007, zuletzt in Hamburg, bei einem Unternehmen des B.-Konzerns tätig, deren Rechtsnachfolgerin die Beklagte ist. Seit dem 01. Juni 2007 bezieht die Klägerin eine Gesamtversorgung auf der Grundlage der Bestimmungen des betrieblichen Versorgungswerkes. Versorgungsschuldnerin ist die Beklagte.
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