Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. März 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 20,39 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 224,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von 1.289,10 € brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 69,30 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 69,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anpassung einer Betriebsrente zu den Stichtagen 01. Juli 2015 und 01. Juli 2016 nach der VO 85.
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