1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 11.03.2020, Az.:
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob im Zusammenhang mit einem Sozialplan Ansprüche der Klägerin aus ungerechtfertigter Bereicherung, auf eine höhere Abfindung oder eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bestehen.
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