1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2011 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf eine Einmalzahlung ("
Der Kläger, Mitglied der Gewerkschaft IG Metall, ist seit dem 10. Mai 2008 bei der Beklagten beschäftigt. Diese hatte zum 1. Januar 2007 im Wege eines Betriebsübergangs iSd. § 613a BGB mehrere Betriebsteile von der Kjellberg Elektroden & Maschinen GmbH Finsterwalde (nachfolgend: KEM) übernommen.
Die KEM hatte schon am 12. Mai 1998 mit der IG Metall einen "Anerkennungstarifvertrag" (nachfolgend: ATV) geschlossen, der ua. folgenden Inhalt hat:
"§ 2 Präambel
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