OLG Düsseldorf - Schlussurteil vom 03.11.2022
2 U 39/21
Normen:
PatG § 139 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 2; PatG § 140b Abs. 1; PatG § 140b Abs. 3; BGB § 242; BGB § 259; PatG § 33 Abs. 1; PatG § 9 Nr. 1; PatG § 140a Abs. 1; PatG § 140a Abs. 3; ZPO § 71 Abs. 1; ZPO § 534; ZPO § 295; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1; PatG § 141 S. 1; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 25.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen O 9/20

Patentverletzung bezüglich eines TassenspendersUnterlassungsanspruch bei PatentverletzungAuskunftsanspruch bei PatentverletzungEintreten der Erschöpfung eines PatentsRechnungslegung bei Patentverstoß

OLG Düsseldorf, Schlussurteil vom 03.11.2022 - Aktenzeichen 2 U 39/21

DRsp Nr. 2022/17736

Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei Patentverletzung Auskunftsanspruch bei Patentverletzung Eintreten der Erschöpfung eines Patents Rechnungslegung bei Patentverstoß

Bei Überlassung der unter Patentschutz stehenden Sache an einen Dritten tritt eine Erschöpfung des Patents ein, da gerade durch die Übertragung der wirtschaftliche Wert realisiert werden soll. Rechte aus dem Patent stehen danach nur noch dem Dritten zu. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Übertragung an den Dritten zum Zweck der Vernichtung erfolgt ist.

Tenor

I.

Der Antrag der Klägerin auf Zurückweisung des Streitbeitritts der Streithelferin wird als unzulässig zurückgewiesen.

II.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. November 2021 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel dahingehend abgeändert,

dass die Verurteilung entfällt, soweit sie sich auf die angegriffene Ausführungsform II ("F") bezieht,

und

der Hauptsachetenor stattdessen um den Zusatz "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen." ergänzt wird.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 85 % und die Beklagten zu 15 %.

Die Kosten zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagten zu 10 %.

IV. V. VI. VI.