ArbG Köln, vom 05.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 5641/12
Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in SozialplanDiskriminierung schwerbehinderter ArbeitnehmerVerstoß gegen AGGFolgen eines rechtwidrigen Sozialplans
LAG Köln, Urteil vom 19.11.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 692/13
DRsp Nr. 2014/612
Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in SozialplanDiskriminierung schwerbehinderter ArbeitnehmerVerstoß gegen AGGFolgen eines rechtwidrigen Sozialplans
1. Eine Sozialplanregelung, welche für schwerbehinderte Arbeitnehmer eine pauschale Abfindung vorsieht, während die Abfindungshöhe nicht schwerbehinderter Arbeitnehmer in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit, Entgelthöhe und Rentennähe berechnet wird, ist wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung schwerbehinderter Menschen nach § 7 Abs. 2 iVm. §§ 1, 7 Abs. 1AGG unwirksam, wenn sie dazu führt, dass die Abfindung für einen wesentlichen Teil der Gruppe der schwerbehinderten Arbeitnehmer geringer ausfällt als die der nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer mit gleicher Betriebszugehörigkeit und gleichem Alter bei gleicher Entgelthöhe.2. Eine Sozialplanregelung, welche Mitarbeiter wegen der Möglichkeit des Bezugs einer Altersrente als Vollrente von jeder Abfindungsleistung ausschließt, führt zu einer "verdeckten" unmittelbaren Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer, wenn bereits die nur diesen eröffnete Möglichkeit zum früheren Renteneintritt den Anspruchsausschluss zur Folge hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.