I.
Die Beteiligten streiten darum, ob das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellung auch die Frage umfaßt, ob das Tarifwerk West in Gestalt der Manteltariflichen Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) anstelle des den Arbeitsverträgen zugrunde gelegten Tarifwerkes Ost (
Im Oktober 1992 bat der beteiligte Dienststellenleiter der Hauptverwaltung der Berliner Verkehrs-Betriebe (
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