BSG, Urteil vom 21.07.1988 - Aktenzeichen 7 Rar 51/86
DRsp Nr. 1997/6795
Pfändung von Arbeitslosengeld
1. Erhält der Schuldner bei der Pfändung von Arbeitslosengeld nach entsprechendem Zeitablauf Anschluß-Arbeitslosenhilfe gem. § 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a AFG bewilligt, dann ist von einem einheitlichen Rechtsverhältnis auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]