LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.09.2017
20 Sa 1571/16
Normen:
BGB § 611; Zub-TV (Zugbegleiter);
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 3660/16

Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Umkleidezeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2017 - Aktenzeichen 20 Sa 1571/16

DRsp Nr. 2018/17945

Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Umkleidezeiten

Umkleidezeiten gehören dann zur vertraglich geschuldeten und zu vergütenden Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt. Das ist bei einer besonders auffälligen Dienstkleidung (hier: Zugbegleiter der DB) der Fall.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27.07.2016 - 31 Ca 3660/16 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Klägers erforderlichen Zeiten des An- und Ablegens der Unternehmensbekleidung im Betrieb einschließlich der dabei veranlassten Wegezeiten als Bestandteil der von der Beklagten geschuldeten tariflichen Regelarbeitszeit vergütungspflichtig sind.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; Zub-TV (Zugbegleiter);

Tatbestand: