Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 16.02.2016, AZ:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes.
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