BGH - Urteil vom 23.02.1989
IX ZR 236/86
Normen:
BGB § 611 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 611 Treuepflicht 1
BGHR BGB § 666 Anzeigepflicht 1
JuS 1989, 668
MDR 1989, 631
Vorinstanzen:
OLG Zweibrücken,
LG Kaiserslautern,

Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

BGH, Urteil vom 23.02.1989 - Aktenzeichen IX ZR 236/86

DRsp Nr. 1996/5919

Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

»Zur Verpflichtung eines freien Mitarbeiters, dem Dienstberechtigten Verstöße Dritter gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot anzuzeigen.«

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Klägerin stellt wehrtechnische Güter her und vertreibt sie. Der Beklagte war bei ihr von Oktober 1976 bis August 1979 als Werkleiter (Betriebsdirektor) angestellt. Nachdem er das Arbeitsverhältnis gekündigt und sich als freiberuflicher Ingenieur für Betriebsorganisation niedergelassen hatte, wurde er aufgrund mündlicher Vereinbarung weiterhin bis zum 30. Juni 1983 als freier Mitarbeiter für die Klägerin tätig. Zu seinem Aufgabenbereich gehörte unter anderem die Fertigung einer Faltschwimmbrücke und der dazu notwendigen Arbeitsunterlagen.