Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das am 28.01.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.430,05 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.03.2013 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus der vom Kläger am 10.07.2008 in einer Höhe von nominal 30.000,00 US-Dollar gezeichneten treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der ############## GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.
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