Die Berufung des Klägers gegen das am 06.06.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 06.06.2018 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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