Die Parteien streiten, ob das beklagte L5xx dem Kläger eine regelmäßige Unterrichtserteilung am Berufskolleg im Umfang von mehr als 24,5 wöchentlichen Unterrichtsstunden abverlangen kann.
Der Kläger ist am 18.02.1955 geboren. Er besitzt die Befähigung des Lehramtes der Sekundarstufe 2 in den Fächern Wirtschaftswissenschaften, Geschichte und Politik. Seit dem 08.08.1994 unterrichtet der Kläger als angestellter Lehrer mit voller Stundenzahl am F1xxxxxxx-L4xx-Berufskolleg in H1xxxxx. Im schriftlichen Arbeitsvertrag vom 27.06.1994 heißt es auszugsweise:
" . . .
Einstellung als Lehrer im Angestelltenverhältnis in der Tätigkeit eines Studienrates
Beginn des Arbeitsverhältnisses am 8. August 1994
Dauer des Arbeitsverhältnisses unbefristet
Dienststelle F1xxxxxxx-L4xx-Schule, H1xxxxx
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