LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 23.11.2020
L 9 KR 30/17
Normen:
SGB IV § 7;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 15.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 72 KR 1010/11

Pflichtversicherung in der gesetzlichen KrankenversicherungBestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 30/17

DRsp Nr. 2021/1405

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Bestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

Ein Beschäftigungsverhältnis ist mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des "Arbeitsverhältnisses" nicht gleichbedeutend.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in der Zeit vom 1. April 2010 bis zum 31. Oktober 2011 als Beschäftigte bei der Beigeladenen zu 1. pflichtversichert war.