Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2022 - L
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt für die Zukunft eine Altersrente in Höhe von monatlich mindestens 2800 Euro mit Erreichen des 62. Lebensjahres ohne Abschläge und vorab die Feststellung entsprechender Entgeltpunkte "in seinem Versichertenkonto". Das SG Nürnberg hat seine Klage abgewiesen, das Bayerische LSG die Berufung zurückgewiesen (Gerichtsbescheid vom 14.3.2022; Urteil vom 17.10.2022). Die Revision hat das LSG nicht zugelassen. Der Kläger, der nicht zum Kreis der in § 73 Abs 4 SGG vor dem
II
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