I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Januar 2023 -
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückforderung von Gutschriften auf dem Beitragskonto.
Der Kläger ist ein wirtschaftlicher Verein, der als Sozialkasse des Berliner Baugewerbes aufgrund allgemeinverbindlicher Tarifverträge Aufgaben im Baugewerbe für das Gebiet des Landes Berlin wahrnimmt.
Der "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)" vom 28. September 2018 bestimmt:
"§ 3 Sozialkassen
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