1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden vom 19.04.2017 wird teilweise abgeändert.
2. Dem Kläger wird für die im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens angefallenen Übersetzungskosten in Höhe von 40,00 € Prozesskostenhilfe bewilligt.
3. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
4. Für diesen Beschluss werden Gebühren nicht erhoben.
I.
Die Parteien stritten vor dem Arbeitsgericht Weiden in der Hauptsache um die Wirksamkeit einer Kündigung.
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