ArbG München, vom 15.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 12203/88
Prozesskostenhilfe: Verjährung der Ansprüche des beigeordneten Anwalts
LAG München, Beschluss vom 08.06.1993 - Aktenzeichen 1 Ta 30/93
DRsp Nr. 2002/15115
Prozesskostenhilfe: Verjährung der Ansprüche des beigeordneten Anwalts
Ansprüche des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse verjähren in zwei Jahren, vom Ende des Jahres der Fälligkeit an gerechnet.