LAG Hamm - Beschluss vom 03.06.2019
5 Ta 195/19
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; KSchG § 9; KSchG § 10;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 09.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 371/19

Prozesskostenhilfebewilligung bei hinreichender Erfolgsaussicht der RechtsverfolgungVerfassungsrechtliche Vorgaben bei der Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren zur ProzesskostenhilfebewilligungFortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erklärung der Rücknahme der Kündigung durch den ArbeitgeberKeine Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit der KlageMutwilligkeit einer Klage auf Zeugniserteilung bei fehlender vorheriger außergerichtlicher Geltendmachung

LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.2019 - Aktenzeichen 5 Ta 195/19

DRsp Nr. 2019/9520

Prozesskostenhilfebewilligung bei hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung Verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren zur Prozesskostenhilfebewilligung Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erklärung der Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber Keine Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit der Klage Mutwilligkeit einer Klage auf Zeugniserteilung bei fehlender vorheriger außergerichtlicher Geltendmachung

Das Rechtsschutzbedürfnis für die Fortführung einer Kündigungsschutzklage entfällt nicht durch eine erklärte „Rücknahme der Kündigung“ durch den Arbeitgeber. Prozesskostenhilfe kann nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit versagt werden. Eine Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zwischen- oder Endzeugnisses i.S.d. § 109 Abs. 1 S. 3 GewO ist dann regelmäßig mutwillig, wenn dessen Erteilung vor Klageerhebung nicht außergerichtlich geltend gemacht wurde.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 08.05.2019 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.04.2019 wird dieser aufgehoben.

Die Sache wird zur Neubescheidung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Beschwerdekammer durch das Arbeitsgericht an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen.