Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 31.05.2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger wendet sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts, mit der ihm Prozesskostenhilfe bewilligt, aber die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigten versagt worden ist.
Wegen der Darstellung des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den ausführlichen Beschluss über die Nichtabhilfe vom 20.06.2017 Bezug genommen und ergänzend auf die Akte verwiesen.
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