ArbG Berlin, vom 09.02.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 43 Ca 404/93
Prozessvergleich: Vollstreckungsgegenklage und Aufrechnung
LAG Berlin, Urteil vom 27.09.1993 - Aktenzeichen 9 Sa 59/93
DRsp Nr. 2002/8051
Prozessvergleich: Vollstreckungsgegenklage und Aufrechnung
1. Im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen Prozessvergleich können auch Einwendungen geltend gemacht werden, die sich auf zeitlich vor dem Vergleichsabschluss liegende Tatbestände beziehen.2. Zur Aufrechnung mit Forderungen zivilrechtlicher Art.3. Zur Darlegungs- und Beweislast der Darlehenshingabe und Anscheinsbeweis.4. Eine Abfindung nach §§ 9, 10KSchG unterliegt der Pfändung.