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Der Kläger begehrt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen voller Erwerbsminderung.
Der 1947 geborene Kläger übte nach im Jahr 1964 abgeschlossener Ausbildung als Tankwart verschiedene Tätigkeiten aus und bestand 1987 nach Umschulung die Prüfung als Qualitätsprüfer. Danach war er arbeitslos, arbeitete Ende 1989 noch kurzzeitig als Gießer in der Metall verarbeitenden Industrie und in 1990 kurzzeitig als Tankwart und war seitdem nicht mehr erwerbstätig. Bis zum Tod seiner Mutter im April 2000 lebte er mit dieser in einem gemeinsamen Haushalt und pflegte sie. Sein Versicherungsverlauf enthält Pflichtbeiträge für Pflegetätigkeiten ab März 1997.
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