FG Münster - Urteil vom 09.07.2004
4 K 5742/01 L
Normen:
EStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DB 2005, 1418
DStRE 2005, 626
EFG 2005, 858

Rabattfreibetrag bei Warengutscheinen anstelle von Barlohn

FG Münster, Urteil vom 09.07.2004 - Aktenzeichen 4 K 5742/01 L

DRsp Nr. 2005/6216

Rabattfreibetrag bei Warengutscheinen anstelle von Barlohn

Voraussetzung für eine Umwandlung von Barlohn in steuerbegünstigten Sachlohn i.S.v. § 8 Abs. 3 EStG (Warengutscheine) ist eine Änderung des Anstellungsvertrages dahingehend, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Warengutscheine, die Arbeitnehmer der Klägerin anstelle von Urlaubsgeld erhalten haben, als Vorteile im Sinne des § 8 Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu qualifizieren sind.