Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 4. März 2019 (
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 21. Juli 2017 in der Fassung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Dezember 2018 bewilligten Prozesskostenhilfe mit Zahlungsanordnung (monatliche Rate 262,00 Euro).
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Durch Beschluss vom 21. Juli 2017 bewilligte das Arbeitsgericht dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung und unter Beiordnung eines Rechtsanwalts.
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