Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2018 -
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2018 -
Die Anträge werden zurückgewiesen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Betriebsrat begehrt die Zurverfügungstellung einer EDV-Datei mit tabellarischen Arbeitnehmerinformationen und -daten.
Die Arbeitgeberin ist eine Tochtergesellschaft der D AG im Unternehmensbereich Post, eCommerce, Parcel (PeP) und entwickelt mit derzeit ca. 113 Mitarbeitern am Standort T Standardprodukte sowie individuelle Adresslösungen zur Optimierung der Direktwerbung. Die Arbeitgeberin ist nicht tarifgebunden.
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