Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 31.07.2020, Az:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit der Bildung eines Gesamtbetriebsrats bei der Beteiligten zu 2.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14.
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