Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 31.10.2018 wird zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
Streitwert der Berufung: bis 25.000,00 €
I.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.
Der Kläger beantragt,
das Urteil des Landgerichts abzuändern und
1. 2. 3. 4.
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