OLG Stuttgart - Urteil vom 22.08.2019
13 U 247/18
Normen:
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 134 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 31.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 32/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.08.2019 - Aktenzeichen 13 U 247/18

DRsp Nr. 2020/8013

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

Ein Käufer eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw kann nicht geltend machen, er sei davon ausgegangen, dass mit einem Software-Update zu Beginn des Jahres 2016 die Probleme behoben seien, wenn ihm die Problematik dieses Software-Updates nicht bekannt war.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 31.10.2018 wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.

Streitwert der Berufung: bis 25.000,00 €

Normenkette:

BGB § 433 Abs. 1; BGB § 134 Abs. 1;

Gründe

I.

Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.

Der Kläger beantragt,

das Urteil des Landgerichts abzuändern und

1. 2. 3. 4.