OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.07.2019
17 U 160/18
Normen:
BGB § 826; BGB § 218; BGB § 134; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
LG Baden-Baden, vom 29.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 416/16

Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwHaftung des Herstellers aus vorsätzlicher sittenwidriger SchädigungDarlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozess

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019 - Aktenzeichen 17 U 160/18

DRsp Nr. 2019/16989

Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Haftung des Herstellers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozess

1. Der Antrag auf Feststellung, "dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Schadensersatz zu zahlen für Schäden, die aus der Manipulation" eines konkret benannten Fahrzeuges durch die Beklagte resultieren, ist grundsätzlich auslegungsfähig.2. Die unternehmerische Strategieentscheidung, einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motor in unterschiedliche Fahrzeugtypen eigener Konzernunternehmen einzubauen und diese sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in Verkehr zu bringen, ist sittenwidrig und kann zu einem Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB iVm § 31 BGB analog führen.