Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.08.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.007,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit dem 01.10.2014 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen werden die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 21 % und der Beklagte zu 79 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 16 % und der Beklagte zu 84 %.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten hinsichtlich der Gewährung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach dem Eintritt des Klägers in den Ruhestand.
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