Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. April 2015 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für die Revision des Klägers wird auf 6.000 € festgesetzt.
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