Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.12.2018 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.9.2018 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren endgültig auf 7.208,93 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin ist begründet. Auf ihren Antrag ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 20.9.2018 anzuordnen.
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