Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 8. Juni 2017 abgeändert. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. Juli 2016.
Der Kläger ist freiwilliges Mitglied der Beklagten und der Beigeladenen (als Rechtsnachfolgerin der BKK Essanelle und der Deutschen BKK).
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