Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 26.4.2018 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch auf Weitergewährung einer Rente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls streitig.
Die 1961 geborene Klägerin erlitt am 23.11.2011 bei ihrer beruflichen Tätigkeit als Justizangestellte einen Unfall, als sie eine schwere Akte von einem Schrank holte und ihr linker Daumen dabei nach hinten überdehnt wurde. Sie begab sich am 24.11.2011 zu ihrem Hausarzt, der einen Kapselbandabriss am linken Daumen diagnostizierte und den Unfall der Beklagten meldete. Am 20.12.2011 stellte der Durchgangsarzt Dr. C eine ältere ulnare Bandruptur am rechten Daumen (anscheinend eine Seitenverwechslung) fest und verordnete die bereits vorhandene Daumenschiene weiter für 2 Monate. In einem Nachschaubericht vom 27.3.2012 stellte er die Diagnose "Bandruptur Daumen links".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|