Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.11.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung des Klägers über die zutreffende Stufenzuordnung.
Er ist seit dem 1. August 1993 bei dem beklagten Land beschäftigt und ist im Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft vertraglicher Vereinbarung der TVöD -VKA sowie der
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|