Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25.07.2018 wird abgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erstatten ist, wenn eine Berufsausbildung während eines laufenden Monats beendet wurde, für den bereits bis zum Monatsende Zahlungen geleistet wurden.
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