Rechtmäßigkeit einer abgestaffelten Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Unterschreitung der Fallzahl von über 150% der durchschnittlichen Fallzahl der Honoraruntergruppe
SG Marburg, vom 08.10.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 84/08
DRsp Nr. 2009/5034
Rechtmäßigkeit einer abgestaffelten Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Unterschreitung der Fallzahl von über 150% der durchschnittlichen Fallzahl der Honoraruntergruppe
Es ist nicht zu beanstanden, die Vergütung bei Überschreiten der Fallzahl von über 150% der durchschnittlichen Fallzahl der Honoraruntergruppe im vergleichbaren Vorjahresquartal abzustaffeln, da der Vortrag, die Versorgung der Patienten in ländlichen, strukturschwachen Regionen müsse sichergestellt werden, kann einen atypischen Sonderfall begründet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]