SG Marburg - Urteil vom 09.11.2005
S 12 KA 28/05
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 ;

Rechtmäßigkeit einer Fristsetzung zur nachträglichen Abrechnungsberichtigung im Honorarverteilungsmaßstab

SG Marburg, Urteil vom 09.11.2005 - Aktenzeichen S 12 KA 28/05

DRsp Nr. 2008/9299

Rechtmäßigkeit einer Fristsetzung zur nachträglichen Abrechnungsberichtigung im Honorarverteilungsmaßstab

Ein Honorarverteilungsmaßstab darf die Berichtigung einer bereits eingereichten Abrechnungsunterlage in den Geschäftsräumen der Kassenärztlichen Vereinigung in Anwesenheit eines ihrer Bevollmächtigten nur innerhalb der ersten 6 Wochen nach Ende eines Abrechnungsvierteljahres gestatten, wobei nur in begründeten Ausnahmefällen diese Frist verlängert werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 ;